Da dies ein Offizialdelikt darstellt, erlauben wir uns auf diesem Weg, den Tweet des Herrn Lepuschitz, der seit mehr als 7 Stunden online ist und eine Reichweite von fast 44.000 aufweist, nach § 282 Abs. 2 StGB anzuzeigen. Bitte um eine entsprechende Veranlassung @lpdwien.bsky.social
Danke!
Reposted from Wolfgang Rainer
Der möchte das echt gerne .....

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