Kennt ihr noch die fünf Polizist*innen vom rechtsextremen „Itiotentreff“ aus Frankfurt? Wie erwartet (weil strukturell angelegt) sieht auch hier das entsprechende Gericht „keinen hinreichenden Tatverdacht“
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Ich weiß nicht, was das mit dem "strukturell angelegt" bedeuten soll. Wenn man sich die Pressemitteilung durchliest, hat das OLG vor allem (mit einer ungewöhnlichen Deutlichkeit) geschrieben "wir können da strafrechtlich leider nix tun, aber schmeißt die Leute um Himmels Willen 'raus!"
Wenn "weil strukturell angelegt" bedeuten soll, dass es sich nicht strafbar ist, weil Volksverhetzung als einzig in Betracht kommender Tatbestand die Absicht der Veröffentlichung außerhalb der Gruppe vorausgesetzt hätte, ist die Aussage richtig. Aber so ist sie nicht gemeint, oder?
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Der "Idiotentreff" ist auch Thema im aktuellen, wie immer empfehlenswerten, Podcast von
@kattascha.bsky.social.
https://www.denkangebot.org/allgemein/heike-kleffner-ueber-den-terror-prozess-reichsbuerger-und-die-gruppe-um-prinz-reuss/