Wenn die CDU etwas Ahnung von Umweltrecht hat, weiß sie, dass die Verbandsklage letztlich völkerrechtlich durch Art. 9 Abs. 2 der Aarhus-Konvention vorgegeben ist. Art. 11 der UVP-Richtlinie setzt insoweit Völkerrecht um. https://taz.de/CDU-saegt-am-Verbandsklagerecht/!6063888/
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"Wenn die CDU etwas Ahnung von Umweltrecht hätte, ..."
Eine Mehrheit ist leider nicht so progressiv, wie man hofft.
Und Trump/Trümpchen ermöglichen ein heimliches Kreuz dafür.
Bzw., Kontrollfrage: Wie viel Prozent verkaufen ihren Tesla, und wer kauft für 5€ einen Aufkleber/Ablassbrief?
😂
Absurd!
Pedant, ich weiß, sorry.