Nachdem sich mein Thread von gestern großer Beliebtheit erfreut, noch ein historisches Tidbit, das vielen nicht so bewusst sein dürfte.
Reposted from Mela Eckenfels
Eigentumsdelikte: werden von Habenichtsen an Habenden begangen --> überschreiten Klassengrenzen.

Gewaltdelikte: werden im persönlichen Umfeld begangen --> geschehen innerhalb Klassengrenzen.

Damit beschäftigt man die Gerichte nur, wenn die öffentliche Ordnung zu stark gestört wird und dann >

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