Wobei die Vermögensabhängigkeit auch mit Volljährigkeit bestehen bleibt. Besitzt du als behinderte Person etwas von Wert, muss das veräußert werden, bevor der Staat oder Pflege dir etwas zahlen.
Ich halte es für ein Unding, da man hier Eltern von behinderten Kindern gewissermaßen vor die Wahl stellt: Teilhabe für dein Kind oder Altersvorsorge.
Ganz ehrlich, ich kenne genug Eltern behinderter Menschen, bei denen hört das Engagement für ihr Kind ab diesen Punkt dann auf.
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Ganz ehrlich, ich kenne genug Eltern behinderter Menschen, bei denen hört das Engagement für ihr Kind ab diesen Punkt dann auf.