Die konkrete Umsetzung der Asylpolitik erfolgt in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden. Die Landeshauptmänner und Landesregierungen spielen eine Rolle bei der organisatorischen Umsetzung der Asylunterbringung, allerdings nur im Rahmen der Vorgaben und Ressourcen des Bundes. 2/2
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