Es gibt ein Recht auf angemessenen Wohnraum.

Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf angemessenen Lebensstandard, wie es im UN-Sozialpakt steht.

Der Pakt trat 1976 in D in Kraft. Deutschland ist verpflichtet, die im Pakt garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen.

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