Heißt für heute: Weitere Wahlgänge wären unter dem TOP "Wahl des Bundeskanzlers" möglich, keine Änderung der TO nötig.
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Thorsten Faas
In Brandenburg wurde ja Woidke im 2. Wahlgang gewählt und die TO sieht laut WEbsite so aus. Beide Wahlgänge wurden also unter dem gleichen TOP verhandelt.
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Um davon abzuweichen war heute ein Zweidrittelmehrheit nötig.
Der Unterschied zu Brandenburg: dort wird der Kandidat von Anfang an vom LT vorgeschlagen. Kein neuer Kandidat, keine neue Fristen.
Im BT sind es formal unterschiedliche Vorschläge, wenn auch mit demselben Kandidaten. Für den Vorschlag des BP gab es auch eine 3-Tages-Frist.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/friedrich-merz-bundeskanzler-wahl-durchgefallen-wie-geht-es-weiter