Gestern wurde Marine Le Pen verurteilt – und ihr das passive Wahlrecht entzogen. Der Staat gegen Le Pen?

Wohl kaum: Hier sei allgemeingültiges Recht auf eine Politikerin angewandt worden, die ihr Amt missbraucht habe, erklärt CHARLOTTE SCHMITT-LEONARDY.

https://verfassungsblog.de/marine-le-pen-urteil/
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