Ziemliches Risiko für Merz: "insbesondere eine politisch veranlasste Weisung an den zuständigen Generalstaatsanwalt (§ 147 GVG),14) einen IStGH–Haftbefehl nicht zu vollstrecken, [wäre] rechtswidrig..."
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Frank Sauer
»Für den Fall eines Deutschlandbesuchs, so Merz auf einer Pressekonferenz nach der Wahl, habe er Netanjahu „Mittel und Wege“ zugesagt, dass „er Deutschland besuchen kann und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist.“«
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