"Mit Weisung vom 6.11. wurden die Auslandsvertretungen angewiesen, grundsätzlich keine Sondertermine mehr [...] zu vergeben, wenn hinsichtlich des betroffenen Kindes »der einzig dafür vorgebrachte Grund das baldige Erreichen der Volljährigkeit ist«."
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187777.anweisung-an-visastellen-auswaertiges-amt-verschaerft-regeln-fuer-fluechtlingsfamilien.html

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