Diese Praxishinweise erkennen an, dass auch bei bevorstehendem/laufendem Strafverfahren nicht pauschal von einer Psychotherapie abgeraten werden muss. Psychotherapie schränkt nicht zwingend die Glaubhaftigkeit der Aussage unserer PatientInnen ein.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/1119_Psychotherapie_und_Glaubhaftigkeit_im_Strafverfahren.html

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