Unser Senat 1 betont, dass der Persönlichkeitsschutz von Jugendlichen besonders stark ausgeprägt und daher -nach dem Auffinden der Jugendlichen - Zurückhaltung geboten ist. 2/3
Die Anregung der Patientenanwaltschaft (die sich bei uns beschwert hat), dass man bei derartigen Artikeln Hilfseinrichtungen für Jugendliche in vergleichbaren Situationen anführt, erachtet der Senat als sinnvoll. 3/3
Comments