Bitte das Urteil einfach mal lesen. Der festgestellte Verfassungsverstoß bezog sich auf unzulängliche Regelungen im KSG. Kritisiert wurde der Gesetzgeber, nicht die Bundesregierung. Aus einem einfachen Verfassungsverstoß folgt keine Verfassungsfeindlichkeit. Und zur Kohle siehe @uedio.bsky.social.

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