wir die vielen Anfragen annehmen können. Dieser hier ist ein klassischer Fall von Behördenversagen, der Menschen obdachlos macht, wenn wir nicht einspringen. https://sanktionsfrei.de/support 3/3
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Ich fände es wichtig ein anderes Framing zu machen. Sonst drehen wir uns immer im Kreis. Bei diesem Fall handelt es sich zu allererst, um Systemversagen des Kapitalismus - das Behördenversagen kommt nur noch obendrauf - bzw. ist das Behördenversagen auch eine Folge des Kapitalismus.
Verweigert das Amt eigentlich später die Leistung, wenn sie von Sanktionsfrei vorgestreckt wird? Nach Leistungsabteilungslogik ist die Forderung dann ja beglichen, wenn auch aus Drittmitteln.
Nein, weil es sich bei der Kaution um ein Darlehen handelt und bei den Kosten der zwischenuterkunft um extra Ausgaben, die wir unter Angabe von Paragraf 11 a (4) überweisen.
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da müssten die Betroffenen dich Schadensersatz fordern können? Sozialgericht?