Aber Martina, da steht doch exakt das gleiche drin wie in unserer letzten Quelle: eine Wegzugsbesteuerung ist prinzipiell i.O., der Wegfall der Möglichkeit einer zinslosen Stundung beim Wegzug in die CH aber nicht.
Hier lesen noch andere mit, deshalb habe ich eine Quelle angegeben und nicht nur einen Absatz. Ich bin kein Steuerexperte, aber ich verstehe die dauerhafte, zinslose Stundung als Nullnummer für Deutschland.
Ich bin auch kein Steuer- oder Rechtsexperte. Eine zinslose Stundung ist ja aber nur ein Aufschub der im Moment des Wegzugs entstehenden Steuerlast, kein Wegfall. Prinzipiell ist also die dt. Wegzugsbesteuerung 🆗, lediglich die konkrete Umsetzung wird angefochten. Aus der oben verlinkten Studie:
Es wäre auch äußerst merkwürdig, wenn der EuGH die Rechte souveräner Staaten derart in Frage stellen würde. Eine Wegzugsbesteuerung ist schließlich seitens bspw der USA seit jeher gegeben: https://us-steuerberatung.de/tag/us-wegzugsbesteuerung
Um also Mal wieder zum Ausgangspunkt zu kommen: eine Reichen- oder Vermögensteuer in 🇩🇪 kann theoretisch natürlich Fluchtbewegungen auslösen. Die Angst davor ist größer als das tatsächliche Potential (siehe Oxfam-Studie).
Steuerflüchtlinge müssen auch bei Wegzug in die 🇨🇭 Wegzugsteuer bezahlen.
Damit ist der Sinn der Vermögensteuer erfüllt: mehr finanzielle Solidarität der Überreichen 😊
Was genau es mit der dauerhaften Stundung auf sich hat, können uns eventuell @oxfaminternational.bsky.social und @steuergerecht.bsky.social näher erläutern?
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Siehe auch die oben verlinkte Oxfam-Studie:
Steuerflüchtlinge müssen auch bei Wegzug in die 🇨🇭 Wegzugsteuer bezahlen.
Was genau es mit der dauerhaften Stundung auf sich hat, können uns eventuell @oxfaminternational.bsky.social und @steuergerecht.bsky.social näher erläutern?