Tagsätze sind doch nach oben gedeckelt und wer sie aus der Portokasse zahlt, ist unbescholten.
Wer das nicht kann, sitzt und ist nicht unbescholten.
Klingt nach zwei Klassen.
Tagsatz richtet sich nach Einkommen und beträgt zwischen € 4 und € 5.000 (!).
GK hat 160 Tagessätze à € 650 bekommen, das ergibt ein Nettoeinkommen (abzüglich Existenzminimum und allfälliger Unterhaltspflichten) von ca 12 x € 21.000. Jemand mit 12 x € 1500 hätte daher ca € 2.100 zahlen müssen.
Das ist mit bekannt. Der Unterschied ist, ob man die Strafe zahlen kann oder nicht. Es kommen ja die Anwaltskosten auch noch dazu. Personen, die die Strafe aus der Portokasse zahlen, sind unbescholten. Die, die das nicht können, nicht.
Das ergibt 2 Klassen.
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Wer das nicht kann, sitzt und ist nicht unbescholten.
Klingt nach zwei Klassen.
GK hat 160 Tagessätze à € 650 bekommen, das ergibt ein Nettoeinkommen (abzüglich Existenzminimum und allfälliger Unterhaltspflichten) von ca 12 x € 21.000. Jemand mit 12 x € 1500 hätte daher ca € 2.100 zahlen müssen.
Das ergibt 2 Klassen.
Land abzocken, Freunderln bedienen, sich in hoch dotierte Posten hieven, endlos Kohle eistreifen und als Strafe a bissi was aus der Portokasse...
Man kann gar nicht mehr so viel fressen wie man 🤮🤮 möcht'