Würde das Elterngeld tatsächlich gestrichen, könnte man – sofern aktuell angestellt erwerbstätig – auch kündigen. Das ALG I ist gehaltsbezogen sogar höher als da Elterngeld. Kommt für viele natürlich nicht infrage, zeigt aber, wie inkongruent und im Kern sexistisch die Idee ist.

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