Ansonsten haben Homöopathika kaum eine Daseins-Berechtigung und sollten nicht empfohlen werden. Wenn ein Patient soetwas fordert, dann kann man zwar evidenzbasiert beraten, darf es aber nicht ablehnen, sofern es keine ernsthafte Erkrankung ist. Deswegen ist Homöopathie auch apothekenpflichtig. 3/4

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