Gesetz schreibt nicht vor, wie sich Eltern Pflege eines kranken Kindes aufzuteilen haben. Als Grundsatz gilt: Abwesenheiten verhältnismäßig kurz halten, alternative Betreuungsmöglichkeiten nutzen. Letzteres ist natürlich einzelfallbezogen, Alleinerziehende dürfen hier nicht benachteiligt werden. 1/2
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