VG Berlin: #Schmerzgriffe können als unmittelbarer Zwang zulässig sein. Sie sind aber unverhältnismäßig, wenn Wegtragen als milderes Mittel möglich ist. #Polizei #Gewalt https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1542967.php

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