Frage an die Jurist:innen unter uns: Sind solche bewusst gestreuten Falschinformationen seitens einer Partei (in diesem Fall FPÖ) strafbar bzw. klagbar?
Das klassische Faktencheckproblem: formal jo eh, inhaltlich daneben. Zielkonflikt zw Naturschutz und Ausbau EE ist tatsächlich Problem, auch zulasten des Landschaftsbilds (siehe etwa die längst fällige Umsetzung der EU-REDIII-Richtlinie im EABG-Entwurf)
Das meinte ich u.a. Mit „Jo eh“. Nimmt man die EU-REDIII aber wörtlich (und der EABG-Entwurf vom Gewessler macht das, goldplating, wie öfter), sind auch Nationalparks nicht tabu. Siehe auch wording im neuen Energiemasterplan der WKO…
Wo lesen Sie raus, dass Nationalparks nicht mehr tabu sein sollen? Die entsprechenden NP-Gesetze verlangen nicht nur den Schutz des Landschaftsbildes, sondern vor allem auch der Natur.
Nationale Gesetze sind leicht änderbar und der EU-Druck der REDIII kann ggf NP-Gesetze overrulen (siehe oben angefügte Beurteilung der RA-Kanzlei Jarolim). Ich würde sagen: Kärntner Bedenken haben wahren Kern, trotz aktuell formal noch (wie dargelegt) anderen Lage
gutes beispiel, wie künftig dann in ganz österreich mit falschaussagen manipuliert wird und die övp lügt mit - was ist aus der partei övp nur geworden - auf dem gleichen weg wie die repubilkander in den usa - ur die övp wird in der fpö aufgehen
Hätten wir nur die ÖVP und nicht als Vergleich die FPÖ, gäbe es viel mehr Aufschrei, was da an Unwahrheiten verbreitet werden. Nehammers Zukunftsreden-Wissenschaftsverleugnung ist da ja nur ein kleines Beispiel von sehr vielen.
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https://www.jarolim.at/legal-update/umsetzung-der-red-iii-und-der-entwurf-der-eabg.html#:~:text=Das%20%C3%B6sterreichische%20Erneuerbaren%2DAusbau%2DGesetz,mit%20PV%2DAnlagen%20ausgestattet%20werden.