Servicetweet: Die rechtlich relevanten (und dadurch verletzen) Bestimmungen sind Artikel 1 der beiden Menschenrechtspakte zum Selbstbestimmungsrecht, Artikel 49 und 147 IV. Genfer Konvention und Artikel 8 (2)(a)(vii)-1 Statut vom Internationalen Strafgerichtshof (der für Gaza Zuständigkeit hat).
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Armin Wolf
Donald Trump will Gaza übernehmen. Die USA sollen den Gazastreifen „besitzen“ und „zur Riviera des Mittleren Ostens“ machen. Die Bevölkerung von über 2 Mio Palästinenser·innen („alle von ihnen“) soll in Nachbarländer vertrieben werden: „Sie werden nicht nein sagen.“ Es wird täglich bizarrer.
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Rechtliche Details haben faschistische Diktatoren noch nie interessiert.