Gemäß § 3 => https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012587&FassungVom=2024-09-01 Abs. 4 dürfen störende Gegenstände nicht in die Schule mitgebracht werden. In den Erläuterungen der Schulordnung 2024 steht, dass Handys von dieser umfasst sind.
Bildungspolitik wird "simuliert".
https://www.heute.at/s/fix-handyverbot-an-wiener-schulen-noch-diese-woche-120091678
Bildungspolitik wird "simuliert".
https://www.heute.at/s/fix-handyverbot-an-wiener-schulen-noch-diese-woche-120091678
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