Die Sterbeverfügung ist in Österreich geltendes Recht.
Wenn aber die Caritas (RKK) nicht will, dann darf das Volk nicht über geltendes Recht informiert werden.
Wenn aber die Caritas (RKK) nicht will, dann darf das Volk nicht über geltendes Recht informiert werden.
Comments
generell ist es aber logisch.
Man wird dort auch vmtl nichts zu Schwangerschaftsabbrüchen machen können.
Auch ein Grund warum der Staat seine wichtigen Aufgaben nicht an religiöse Organisationen auslagern sollte.
od noch besser, text auslesen u als thread posten.
aber ist wohl besser.
Es gibt so Tage ..
Die Caritas ist im Prozess definitiv nicht beteiligt.