Frage an die Jurabubble:
Wie ist das eigentlich mit dem Beschlagnahmeverbot bei der elektronischen Patientenakte?
Wäre es rechtlich möglich, dass die Polizei Zugriff auf die ePA erhält?
Ist dazu ein richterlicher Beschluss nötig?
Wie ist das eigentlich mit dem Beschlagnahmeverbot bei der elektronischen Patientenakte?
Wäre es rechtlich möglich, dass die Polizei Zugriff auf die ePA erhält?
Ist dazu ein richterlicher Beschluss nötig?
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Dr. Karen v. Mücke
„Ich würde mir wünschen, dass die Polizei direkten Zugriff auf Gesundheitsdaten bekommen kann“ sagt der Landesvorsitzende des Verbands Deutscher Kriminalbeamter.
AUF GAR KEINEN FALL!
Psychisch Kranke könnten sich dann keinem Arzt mehr anvertrauen!
www1.wdr.de/nachrichten/...
AUF GAR KEINEN FALL!
Psychisch Kranke könnten sich dann keinem Arzt mehr anvertrauen!
www1.wdr.de/nachrichten/...
Comments
Der Weg wäre 6.1.c oder 6.1.e anzuwenden, aber ob ein entsprechendes Gesetz verfassungskonform wäre, steht noch auf einem anderen Blatt Papier.
Einfach so ohne Rechtsgrundlage wird keine verantwortliche Stelle die Daten raus geben. *Hoffentlich*
Dann ergäben sich solch wiederholt an die eigentlich falschen Leute - Juristen - gestellte Fragen gar nicht!
https://www.cgm.com/deu_de/produkte/praxissoftware/epa-fuer-alle.html
Wo das selten (frühzeitig) gefragt wurde, weil es bei uns wohl zu selten vorkommt: Schützen und Waffenbesitzkarten, wo es charakterlich fraglich ist.
Das Problem
Nur: hier wird quasi der Zugriff auf ALLE Daten gefordert. Was die Entscheider nicht wissen und somit als Idee einbeziehen können: man kann Daten, je nach DBMS auf Spaltenebene sperren - ansonsten auf Applikationsebene.
Ein Feld
D.h. dass bestimmte Dinge für die Sicherheitsbehörden interessant sind: verständlich. Aber nicht die Krankenakte.
Dass die Behörden sowas nicht ansatzweise verstehen,
Die Anschläge sind genau NULL Grund, diesen Spitzelwahnsinn der CxU in Gesundheitsdaten zu begründen.
Keine zusätzliche Info hätte irgendwas geändert.
aus verfassungsrechtlicher Sicht wird es aber imo entsprechende Verbote geben müssen
und wenn keinen Gerichtsbeschluss, dann jedenfalls gerichtliche Entscheidung bei Widerspruch
Vor einer Weile habe ich eine Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung über meine Diagnosen etc. angefordert Jeder Arztbesuch ist augelistet. Der Inhalt ist schockierend: Mehr als die Hälfte meiner Arztbesuche wurden falsch abgerechnet... (1/2)
Nicht alles ist falsch, hatte aber überhaupt nichts mit dem Besuch zu tun. Manches ist komplett ausgedacht und hat krasse Konsequenzen.
Schlimm genug, dass das in meiner Papierakte steht.