Doch während der Einsatz für Bürger*innen im Finanzbereich nicht in allen Fällen von den Finanzbehörden als gemeinnützig akzeptiert wird, dürfen #Banken,# Fonds und #Versicherer die Kosten ihrer Lobbyarbeit oft als #Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

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