Grundsätzlich sieht es ja so aus: "Die Briefwählerinnen und -wähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Sie können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen" (Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/b/briefwahl.html)
Auch hier liegt es wohl in der Hand des Briefwählers: "Im Hinblick auf längere Postlaufzeiten im Ausland empfiehlt sich gegebenenfalls ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost. Dafür muss der Wahlbrief mit einem Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire) versehen werden."
Nun haben wir aktuell natürlich eine Situation, wo alles zeitlich sehr eng wird. Ich denke aber, auch da gilt: Wenn die Fristen zwischen Ankündigung und Wahl eingehalten werden (und die kenne ich leider nicht), dann trägt der Wähler die Verantwortung. Man müsste mal prüfen, welche Frist das ist.
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