"Im Zweifel für den Angeklagten"... gilt wohl nicht beim #Bürgergeld. Weil eine Mutter ihrem Sohn leihweise geholfen hat und er keinen Darlehensvertrag mit Rückzahlungsvereinbarung vorlegen konnte, wurde die Unterstützung als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet
https://www.buergergeld.org/news/gut-gemeint-schlecht-fuers-buergergeld-so-kann-hilfe-schaden/

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