Das Urteil des BSG bestätigt noch einmal die Haltung, wie mit #Wohneigentum im #Bürgergeld Leistungsbezug umgegangen wird. Jobcenter müssen nicht für die Tilgung des Immobiliendarlehens aufkommen. #Vermögen
https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-jobcenter-muss-wohneigentum-nicht-abbezahlen/
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