Aus der Verfassung des Freistaates Bayern:
"Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-123
"Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-123
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