Gibt es da einen Link zum Artikel? Oder ist es der unsägliche Live Ticker? Ich will bei der Ombudsstelle Beschwerde einreichen, muss aber auf einen Artikel verweisen.
Die Formulierung „manche erkennen einen Hitlergruss“ ist immernoch ein ziemlicher Scherbenhaufen und sorgt für Kopfkratzen aus mehreren Gründen. Hier ist der Kern des Problems:
1. Relativierung durch Sprache: „manche erkennen“ gibt der Sache einen Anschein von Beliebigkeit, als sei es eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, ob ein gestreckter Arm ein Hitlergruss ist oder nicht. Das verwässert die historische und gesellschaftliche Bedeutung des Hitlergrusses.
2. Bagatellisierung von Extremismus: Diese Formulierung unterminiert den potenziellen Ernst der Sache. Es lenkt davon ab, dass eine Geste, die mit totalitären, rassistischen und menschenverachtenden Ideologien verbunden ist, in einem demokratischen Kontext nichts zu suchen hat.
3. Irreführung des Publikums: Mit solch einer schwammigen Sprache wird ein Eindruck erzeugt, als sei die Beobachtung nicht überprüfbar oder es gebe keine klare Grundlage für Kritik. Dabei ist eine solche Geste in vielen Ländern klar definiert und strafbar. Das ist kein optisches Rätsel.
Comments
Die Formulierung „manche erkennen einen Hitlergruss“ ist immernoch ein ziemlicher Scherbenhaufen und sorgt für Kopfkratzen aus mehreren Gründen. Hier ist der Kern des Problems:
https://www.srgd.ch/ombudsstelle/beanstandung-einreichen/
Ich hab mir auch von meinem selbst konfigurierten LLM helfen lassen - hab ja nicht ewig Zeit in der Mittagspause 😜