Ebenso wie der Gewaltbegriff wurde der Waffenbegriff in der dt. Rechtsprechung (zum VersammlungsR) so von jeglichem Inhalt entkoppelt, dass es eher an einen absurden Roman von Kafka erinnert als an Juristerei.
Die Kafka-Romane haben aber immernoch einen unschlagbaren Vorteil: sie enden irgendwann..
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Ein Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer Overheadfolie vor Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von deutschen Gerichten wegen „Schutzbewaffnung“ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das anders.

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