Die Reaktionen auf den Freispruch eines Bayern im Prozess wegen Drohungen gegen die Ärztin Lisa Kellermayr sind mal wieder ein Musterbeispiel für völlig fehlgeleitete Social-Media-Debatten:
Comments
Log in with your Bluesky account to leave a comment
1. Die Nachricht klingt erstmal skandalös: da hat sich jemand an einer Hasskampagne gegen eine engagierte Ärztin beteiligt, ihr mit einem "Volkstribunal" gedroht, und nachdem die Ärztin wegen solcher Nachrichten sogar Suizid begangen hat, kommt ein Freispruch?!?
2. Noch seltsamer scheint es, wenn man die Begründung liest: es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagten mitursächlich für den Suizid war. Meine erste Reaktion auf dieses Detail war "duh - war doch klar, wie soll man sowas auch nachweisen?" - die zweite war "aber warum ist das überhaupt wichtig?"
3. Stellt sich raus: Wichtig war das deshalb, weil der Prozess in Österreich stattfand, der Angeklagte aber Deutscher ist und auch von hier aus gehandelt haben soll. Dafür wären die österreichischen Gerichte offenbar nur zuständig, wenn man einen Kausalzusammenhang zwischen Tat und Suizid nachweist.
Die Frage, die ich mir nun stelle: könnte man ihn in diesem Zusammenhang in Deutschland strafrechtlich belangen? Falls ja: mit welchem Tatbestand?
Wenn die Tat von Deutschland aus begangen wurde (was belegt ist), dann sollten doch deutsche Gerichte / deutsches Recht (auch) zuständig sein können? 🤔
Die aber wiederum haben das Verfahren erstmal eingestellt und auf ein Urteil aus Ö gewartet. Warum? Weil es prozessuaö um die gleiche Tat geht - solange der Deutsche in Ö wegen dieser Tat vor Gericht stand, konnte man ihn kaum deswegen in D anklagen.
Der ganze Paragraph ist halt ein bisschen witzlos, wenn man nachweisen muss, dass die Bedrohung auch wirklich die Ursache für den Suizid war, dafür dann aber so hohe Maßstäbe anlegt, dass man das in der Praxis nie kann.
Comments
Wenn die Tat von Deutschland aus begangen wurde (was belegt ist), dann sollten doch deutsche Gerichte / deutsches Recht (auch) zuständig sein können? 🤔
Wobei ich natürlich den Sachverhalt nicht im Detail kenne und daher auch nicht sicher weiß, ob dieses Delikt hier verwirklicht war.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fall-lisa-maria-kellermayr-freispruch-fuer-angeklagten-aus-bayern-vor-gericht-in-oesterreich,UhsmIlV