Nächste Woche tritt die neue Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Kraft. Wesentliche Änderung: Für eine Vielzahl von Vorabentscheidungsverfahren wird zukünftig das EuG statt dem EuGH zuständig sein. CHRISTINA JACOBS erläutert die Details https://www.juwiss.de/65-2024/
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