Damals und Heute
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933.
"§ 4. Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden."
1/GWB
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933.
"§ 4. Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden."
1/GWB
Comments
Der § 8 regelt das Ruhegeld, dazu mehr ab dem nächsten Post.
2/GWB
Soweit das Gesetz von 1933.
Was bedeutet das?
3/GWB
Heute würde man vielleicht sagen:
"Stay woke, go broke."
"You're Fired."
4/GWB