"Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes (§ 8) und entsprechende Hinterbliebenenversorgung."

Der § 8 regelt das Ruhegeld, dazu mehr ab dem nächsten Post.

2/GWB
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