Wenn der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - also der zentralen Behörde für den Flüchtlingsschutz - fordert, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, ist das ein Entlassungsgrund. In der heutigen Realität einer schwarz-roten Bundesregierung ist es eher ein Beförderungsanlass.

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