Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Antrag einer Frau abgelehnt, die ihren Kongo-Graupapagei weiter in Einzelhaltung halten wollte. Es ist das erste Urteil dieser Art und könnte zukünftig als Leitlinie herangezogen werden, um solche Fälle der Einzelhaltung erfolgreich anzuzeigen.
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