Innerhalb weniger Tage 2 grenzüberschreitende, unverhältnismäßige Maßnahmen der Berliner Polizei, zu Gunsten der FCKAfD, zu Ungunsten der Kulturfreiheit, welche uns zugesichert ist. Die jeweiligen Akteure sollte man sich mal anschauen, evtl mal die Chats überprüfen *zwinker
Da weder Bundestag noch Bundesregierung noch Bundesrat das dafür vorgesehene Verfahren einleiten, kann das BVerfG leider nicht mit der Prüfung beginnen.
Vielleicht so einen großen Sticker in den Bus? "Wenn Sie Vandalismus beobachten, bitte rufen Sie unter 05783689 an". Dann drauftippen, wenn die Polizei Scheiben einschlägt. Könnten sie mehr Respekt vor haben als Demonstrationsrecht.
Im Umkehrschluss bedeutet es ja, dass wenn irgendwo ne blinkende lärmende Bullenwanne steht, diese entglast und als Aufenthaltesraum genutzt werden darf 🧐
Kein Einwand. Warum soll nicht auch mal eine Bullenwanne sozial sinnvoll sein? Auf sichere Fluchtwege sollte aber geachtet werden. Soviel Ordnung muss sein.
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