"Das Bezirksgericht Feldkirchen erklärte sich ... für örtlich unzuständig und überwies die Rechtssache ... an das seines Erachtens zuständige Bezirksgericht Feldkirch (Vorarlberg)."

Feldkirch ist 2,5-mal größer als Feldkirchen in Kärnten, und es gibt auch nur eins, aber für den OGH "(Vorarlberg)".

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