Es kommt drauf an.
Wenn man z.B. nur Firmenkunden hat, welche Vorsteuerabzug haben, dann sollte man auf die Steuerbefreiung verzichten, um wiederum selbst den Vorsteuerabzug zu haben
Wenn man z.B. nur Firmenkunden hat, welche Vorsteuerabzug haben, dann sollte man auf die Steuerbefreiung verzichten, um wiederum selbst den Vorsteuerabzug zu haben
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