Das ArbG Halle stellt per Urteil am 10.07.2024 fest, dass das Land bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen zu zahlen hat. Und: Auch feiertags ist eine deshalb nicht erteilte Vorgriffstunde zu vergüten. #Vorgriffstunde | nur für tarifbeschäftigte #Lehrkräfte #SachsenAnhalt #bluelz
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