Horst Diedrich wurde am 22. Dezember 1996 in Greifswald von drei Jugendlichen mit rechter Gesinnung brutal misshandelt, gedemütigt und verletzt bei Minusgraden in einem Abrisshaus zurückgelassen. (1/8)
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Am Neujahrstag 1997 wurde er tot in dem Haus Wolgaster Straße 118 aufgefunden. Zunächst ging die Polizei davon aus, dass er erfroren sei. Erst die Gerichtsmedizin stellte schließlich die zahlreichen Verletzungen fest. (2/8)
Ob die Misshandlungen oder das hilflose Zurücklassen und die daraus folgende Unterkühlung zum Tod Horst Diedrichs geführt haben, konnte nicht geklärt werden. Erst am 24. Januar wurde bekannt, dass zwei weitere 14- und 15-Jährige Täter ermittelt werden konnten, (3/8)
die an den Gewalttaten gegen Horst Diedrich und Hans-Joachim M. beteiligt waren.Letzterer wurde wenige Tage zuvor von derselben Clique brutal überfallen, überlebte die Tat dank der Hilfe eines Zeugen, (4/8)
doch ist seitdem wegen einer dauerhaften psychischen Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen.Der Hauptprozess gegen drei der Heranwachsenden begann im September 1997 vor dem Landgericht Stralsund. (5/8)
In den zehn Verhandlungstagen ging es zu großen Teilen um die Feststellung beziehungsweise den Ausschluss einer Tötungsabsicht. Das Gericht beschreibt in seinem Urteil, (6/8)
dass die Täter sich »mit kaum zu überbietender Rücksichtslosigkeit und Brutalität über die körperliche Integrität eines ihm völlig unbekannten und kaum wehrfähigen Menschen hinweggesetzt [haben], um in den Besitz von Bargeld zu gelangen.« (7/8)
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