Kann die Regierung einfach den Rundfunk-Beitrag kürzen?
Ganz so simpel ist es nicht: Sie muss dazu den „öffentlich-rechtlichen Auftrag“ im ORF-Gesetz neu definieren.
Und nein, die Regierung ist NICHT der Eigentümer des ORF, stellt wiedermal Medien-Jurist @hplehofer.bsky.social klar.
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