Die setzen damit lediglich die Empfehlungen des Rechtschreibrates um. Die Empfehlungen sind für Schulen, Justiz und Verwaltung sowieso bindend, also müssen sie das auch machen. Bedeutet auch nur das "Schüler*innen" verboten ist, "Schülerinnen und Schüler" verwendet werden darf. 1/2

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