Servicetweet ! Der Antrag muss ausführlich mit allen Beweisen und Beleg dass die Beweise staatsfern erlangt sind, begründet werden. Sonst wird er als unbegründet abgewiesen. Das findet man alles im Gesetz und den Erläuterungen dazu.
Die Feststellung der Staatsfreiheit hat aber nichts damit zu tun, dass jemand aus dem Bundestag prüfen will, ob Belege für die Verfassungswidrigkeit auch auf jeden Fall ausreichen. Diese Prüfung ist Aufgabe des BVerfG.
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