Hammerthread - jeder einzelne Skeet eine Aussage des BVerfG zur Versammlungsfreiheit. Mit Aktenzeichen und Datum. Macht euch da laminierte Kärtchen von und diskutiert mit Behörde und Polizei wenn die mal wieder der Meinung sind, so ginge das aber nicht.

Doch - das geht! ✊😁
Reposted from Kda
Die Versammlungsbehörde ist zu einer versammlungsfreundlichen Kooperation mit dem Veranstalter einer Versammlung verpflichtet.

(BVerfG, B.v. 12.7.2001 – 1 BvQ 28/01 – juris Rn. 21)

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