Lübcke-Mörder Stephan Ernst schuldet dem Staat Gerichtskosten in Höhe von 180.000 Euro. Um die Forderung zu sichern, ließ der Generalbundesanwalt eine Zwangshypothek im Grundbuch eintragen. Das war formell falsch, entschied das OLG Frankfurt. Zuständig für die Betreibung sei die Gerichtskasse:
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