der Wahlvorschlag enthielt zwar zwei Namen, aber einer hatte seine Bewerbung bereits zurückgezogen. Damit blieb nur eine wählbare Person übrig. Laut Gericht hätte der Vorschlag jedoch mindestens zwei geeignete Kandidaten enthalten müssen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_VG/2025_06_12_Besetzung_CAU_Pr%C3%A4sidentin_untersagt?nn=4d314c1a-2485-4a07-a9c5-efae7e5f19c3

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